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»Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die netmundo solutions gbr wird nachfolgend auch bezeichnet als Verwender und Auftragnehmer, die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber.
2. Dritter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die keine Personenidentität zum Kunden aufweist, wie insbesondere verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen des Kunden.
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenanschläge, Verträge und Lieferungen mit der netmundo solutions gbr. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Verwenders sowie seinen Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4. Der Vertragsgegenstand wird in eigenständigen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen und Aufträgen, sowie deren Pflichten- und Leistungsprogramm festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter der netmundo solutions gbr und des Kunden.
5. Die netmundo solutions gbr ist nicht verpflichtet, ihre vertraglichen Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Sie ist insbesondere berechtigt, hierzu Subunternehmer u.a. dritte natürliche oder juristische Personen zu beauftragen.
6. Angebote der netmundo solutions gbr sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, soweit sie vom Verwender schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. Leistungsbeschreibungen in den Werbemitteln des Verwenders, insbesondere dessen Netzseite sind unverbindlich.
7. netmundo solutions gbr ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen anzupassen. In diesem Falle wird die netmundo solutions gbr weitere Aufträge nur nach den geänderten Bestimmungen annehmen.
8. Ferner ist der Verwender berechtigt, Preislisten zu ändern. Insbesondere dann, wenn sich Einkaufs- und Bezugspreise oder sonstige preisbildende Faktoren erheblich zu Lasten des Verwenders verändern.
1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2. Bei abnahmepflichtigen Leistungen ist die Vergütung fällig und zahlbar zu je 1/3 bei Auftragsvergabe, Lieferung sowie bei Abnahme der Vertragsleistung.
3. Im übrigen ist der Kaufpreis fällig und zahlbar zu 1/3 bei Auftragsvergabe sowie zu weiteren 2/3 bei Lieferung oder, wenn Gegenstand der von netmundo solutions gbr zu erbringenden Leistung die Erstellung eines Webdesigns ist, sobald der Verwender die vertragsgegenständliche Website fertiggestellt und dem Kunden auf einem geeignete Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt hat.
1. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die netmundo solutions gbr unbeschadet aller sonstigen ihr zustehenden Rechte das Produkt zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
2. Darüber hinaus steht netmundo solutions gbr ein Zurückbehaltungsrecht mit der Maßgabe zu, ihre vertraglich geschuldete Leistung solange zurückzuhalten, bis der Kunde die fällige Zahlung geleistet hat.
3. Außerdem kann der Verwender Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
4. Die netmundo solutions gbr ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
5. Der Verwender ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Verwenders zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die angefallenen Kosten, danach auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.
6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann; bei Schecks sobald der Betrag vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist.
7. Werden der netmundo solutions gbr Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
9. Die netmundo solutions gbr behält sich das Recht vor, Internetpräsenzen erst nach vollständiger Bezahlung im Netz unter der nämlichen URL (Internetadresse) zu veröffentlichen. Bei vorgängiger Veröffentlichung behält sich der Verwender das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung Leistungen zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen und die Internetpräsenz wieder vom Netz zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
10. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, multimediale Anwendungen, die nicht im Internet veröffentlicht werden (Präsentationen CD-ROM) oder andere Offline-Produkte erst nach Bezahlung des vollständigen Produktionspreises, dem Kunden zu übergeben.
11. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen. Gegen Forderungen des Verwenders kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit netmundo solutions gbr Standard Software Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber Dritten geltend zu machen. Der Verwender schließt jede Einstandspflicht, die über den Inhalt der Erklärung des Dritten hinausgeht, aus.
2. Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels bei der Veräußerung oder Verwendung bereits gebrauchter, also nicht neuwertiger Strukturen und Techniken sind ausgeschlossen.
3. Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind der netmundo solutions gbr innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mangel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese genau zu beschreiben und möglichst schriftlich mitzuteilen.
4. Die Mängelanzeige bei nicht offensichtlichen Mängeln hat innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr zu erfolgen.
5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Mängeln mit der Maßgabe, dass der netmundo solutions gbr bei berechtigter Mängelrüge des Kunden ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Bleiben die Nachbesserungsversuche erfolglos, kann der Kunde mindern.
6. Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Mängel zwar festgestellt worden sind, diese jedoch auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die nicht vom Verwender zu vertreten sind.
7. Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig vom Auftragnehmer gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderungen und Erweiterungen durch Dritte vornehmen, steht der Verwender für diesbezügliche Mängel nicht ein, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Dies gilt insbesondere für durch den Kunden vorgenommene Änderungen an Programmierungen und Quellcodes.
8. Die netmundo solutions gbr steht nicht ein für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
9. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
10. Als Mangel gelten nicht neue oder ergänzende Wünsche des Kunden, die er erst nach Präsentation des Produktes äußert, gem. § 6.
11. Als Mangel gilt ferner nicht, wenn das Produkt für den Kunden unbrauchbar ist oder ihm nicht gefällt.
1. Der Kunde kann bei Produkten, deren Erstellung netmundo solutions gbr für den Kunden übernommen hat, bis zur Endabnahme des Produktes eine Änderung und/oder Ergänzung des Prototypes/Entwurfes/Pflichtenheftes verlangen. Die netmundo solutions gbr wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und überprüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der netmundo solutions gbr zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit ergibt.
2. Die netmundo solutions gbr wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Prüfungsergebnis unterrichten und eine Nachkalkulation unterbreiten. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme das Prüfungsergebnis und die Nachkalkulation zu bestätigen. Im Falle, dass in vorbezeichneter Frist keine Einigung zustande kommt, wird der Vertrag von der netmundo solutions gbr ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
3. Im Falle eines vereinbarten Änderungsverlangens verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten des Verwenders unterbrochen waren. Die netmundo solutions gbr kann für die Unterbrechungsdauer eine angemessene Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.
Vom Verwender eigens für den Kunden erstellte Produkte und sonstige Vertragsleistungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von einem Monat ab Versand bzw. Installation auf ihre vertraglich vereinbarte und vorausgesetzte Beschaffenheit hin zu überprüfen. Die Leistungen gelten als abgenommen, soweit nach Ablauf der Prüfungsfrist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen angezeigter Fehler erheblich eingeschränkt ist.
1. Die netmundo solutions gbr haftet nur auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich ausservertraglicher Haftung), wenn der Schaden durch die netmundo solutions gbr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruht.
2. Sofern netmundo solutions gbr fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen.
3. Als vertragstypisch und vorhersehbar gelten Schäden bis Euro 5.000,00 oder - wenn das Zweifache der vom Kunden zu zahlenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte für die betroffene Dienstleistung darüber liegt - Schäden bis zum Zweifachen der vom Kunden zu zahlenden monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte für die betroffene Dienstleistung.
4. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) haftet netmundo solutions gbr für Vermögensschäden gemäß § 7 TKV. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKV, haftet netmundo solutions gbr ihm gegenüber für Vermögensschäden - im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen - in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TKV haftet. § 7 Abs. 2 S. 5 TKV bleibt unberührt.
5. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet netmundo solutions gbr nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Bei Datenverlust ist die Haftung auf die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Schäden begrenzt.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von netmundo solutions gbr. Gleiches gilt für die in die Vertragsdurchführung einbezogenen mit netmundo solutions gbr im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter.
7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern netmundo solutions gbr nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, bei der Haftung für Garantien oder für Schäden, die auf arglistiges Verschweigen von Mängeln zurückzuführen sind, sowie bei Personenschäden.
8. netmundo solutions gbr hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmassnahmen nicht zu vertreten.
9. netmundo solutions gbr haftet schließlich nicht für Pflichtverletzungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die ihm die Leistung erschweren oder unmöglich machen oder im Machtbereich eines Dritten liegen. Hierzu zählen insbesondere Störungen im Kommunikationsnetz, bei Netzbetreibern oder sonstigen Zulieferern, die von netmundo solutions gbr in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt für Dritte, die vom Verwender beauftragt wurden. In solchen Fällen übernimmt der Verwender keine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden wie nicht realisierte Einsparungen. Der Verwender wird darauf hinwirken, dass beim Ausfall von Leistungen von Dritten, schnellst- und bestmögliche Alternativen erwirkt werden können.
1. Der Kunde wird alle Produktinformationen, verwendete Verfahren und Methoden zur Leistungserfüllung sowie alle zum Programm gehörenden Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen etc. entsprechend verpflichten.
2. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter zu den Programmen zu verhindern.
3. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auch auf seine Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch im Falle unberechtigter Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien.
4. Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig im notwendigen und im vereinbarten Umfang bei der Leistungserbringung des Auftragnehmers mitzuwirken. Insbesondere stellt der Kunde dem Verwender alle erforderlichen Informationen, insbesondere den sog. Content zur Auftragserfüllung zur Verfügung. Die netmundo solutions gbr wird den Kunden rechtzeitig auf entsprechende Mitwirkungspflichten hinweisen. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so ist die netmundo solutions gbr berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Fristablauf ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf ist der Auftragnehmer zum Rücktritt oder zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers, Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
5. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach Vertragsdurchführung selbst oder durch Dritte abzuwerben. Die netmundo solutions gbr erbringt ihre vertragliche Leistung ausschließlich zur eigenen Anwendung/Nutzung des Kunden. Eine Weiterveräußerung der Produkte ist ausgeschlossen, wenn nicht eine gesonderte entsprechende Vereinbarung schriftlich getroffen wird. Ist eine solche vereinbart, ist der Kunde im Falle einer Weiterveräußerung des Produktes verpflichtet, der netmundo solutions gbr den Namen und die Anschrift des Käufers des Produktes schriftlich mitzuteilen. Die netmundo solutions gbr ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse vertraulich zu behandeln.
6. Dies gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die der netmundo solutions gbr bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags waren oder bekannt werden.
Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
1. Der Kunde überträgt netmundo solutions gbr alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien (Texte, Bildmaterial, Töne). Der Auftraggeber gewährleistet, dass diese Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung beschränken oder ausschließen.
2. Soweit Daten an die netmundo solutions gbr, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die netmundo solutions gbr zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vertragsgemäße Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich insbesondere sicher, dass etwaige Rechte nach §§ 12, 13 Satz 2 und 25 des Urhebergesetzes nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist für Form und Inhalt seiner Präsentation voll verantwortlich. Für den Fall, dass die Präsentation Rechte Dritter verletzt und der Kunde von Dritten in Anspruch genommen wird, nimmt dieser die netmundo solutions gbr nicht in Regress. Der Auftraggeber stellt die netmundo solutions gbr von allen Ansprüchen frei, die durch die Nutzung der Leistung und dadurch resultierende Verletzung etwaiger Rechte Dritter entstehen. Bei Verstoß der Internetseiten gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber der netmundo solutions gbr auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten oder indirekten Schäden. Dies schließt auch Vermögensschäden ein.
4. Unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber die netmundo solutions gbr und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte vom Verwender herleiten, von allen gegen diesen erhobenen Ansprüchen einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen den Verwender Ansprüche geltend machen, ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen gerichtlichen Rechtsstreit, den ein Dritter gegen den Verwender anstrengen könnte, als Haupt- oder Nebenintervenient oder Streitgenosse nach §§ 64 ff. der Zivilprozessordnung beizutreten.
5. Sollte die netmundo solutions gbr von Dritten (auf Unterlassung, Leistung oder Feststellung) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, die netmundo solutions gbr schadlos zu halten.
1. Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben im Eigentum der netmundo solutions gbr, bis sämtliche Forderungen der netmundo solutions gbr gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zukünftig zustehen erfüllt sind. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden. Ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im Rahmen der vereinbarten Bedingungen zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an die Erfordernis des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht in Verzug ist und die Lizenzbedingungen der netmundo solutions gbr nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen hat der Kunde auf das Eigentum der netmundo solutions gbr hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem Umfange der Kunde.
3. Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die netmundo solutions gbr liegt vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag.
4. Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den Kunden erfolgen stets für die netmundo solutions gbr als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum der netmundo solutions gbr durch Verbindung mit anderen Produkten so soll bereits bei Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die netmundo solutions gbr übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum der netmundo solutions gbr in diesem Falle unentgeltlich.
1. Die netmundo solutions gbr ist Inhaberin aller Nutzungsrechte an ihren Produkten. Die Abtretung der Nutzungsrechte erfolgt im Zweifel ausschließlich zu dem mit dem jeweiligen Produkt verfolgten Zweck (Zweckübertragungsregel).
2. Eine weitergehende Abtretung allfälliger Nutzungsrechte erfolgt nur durch den jeweiligen Vertrag. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung von Produkten oder Produktbestandteilen des Verwenders in anderen Medien. Nicht mitübertragen ist ebenso wenig das Recht einer individuellen Bearbeitung, Verkürzung, Verfremdung, Umgestaltung oder sonstige Veränderung des Produktes oder einzelner Bestandteile sowie dessen Verbindung mit anderen Werken und deren Nutzung im vorstehenden Umfang.
3. Zur äußeren Kennzeichnung kann der Verwender auf dem von ihm erstellten Produkt einen Vermerk anbringen.
4. Für den Fall, dass der Kunde die Nutzungsrechte der netmundo solutions gbr verletzt, kann diese vom Kunden Beseitigung, Unterlassung und angemessenen Schadenersatz verlangen. An Stelle des Schadenersatzes kann die netmundo solutions gbr vom Kunden die Herausgabe des Gewinns, den der Kunde durch die Verletzung des Nutzungsrechtes erzielt, und Rechnungslegung über dessen Gewinn verlangen.
5. Die netmundo solutions gbr hat das Recht, den Namen und das Logo des Kunden in die eigene Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Bei Flash Produktionen wird das Produkt dem Auftraggeber grundsätzlich in Form einer .swf Datei übergeben. Eine Übergabe der .fla Datei erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich der Auftraggeber erst nach Vertragsschluss für eine .fla Datei entscheidet, ist der Verwender berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren. Besteht das Produkt in einer kompilerten Anwendung wird grundsätzlich nur die kompilierte Anwendung als solche, nicht aber der Quellcode (Source Code) übergeben. Eine Übergabe des Source Codes erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich der Auftraggeber erst nach Vertragsschluss für einen Source Code entscheidet, ist der Verwender berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren.
1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger Einwilligung der netmundo solutions gbr abtreten. Die netmundo solutions gbr ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Die netmundo solutions gbr trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile erwachsen.
2. Die netmundo solutions gbr ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall schuldet die netmundo solutions gbr weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der netmundo solutions gbr an.
1. Der Kunde verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten der netmundo solutions gbr, die ihm zur Kenntnis gelangen, unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
2. Er trifft auch Vorkehrungen und Maßnahmen, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls unbefristet Stillschweigen bewahren. Der Auftraggeber haftet für alle aus seiner Schweigepflichtverletzung oder der seiner eingesetzten Leute entstehenden Schäden (auch Vermögensschäden) direkt und uneingeschränkt.
3. Der Kunde wird hiermit darüber belehrt, dass seine Daten im Rahmen diese Vertrages gespeichert, verarbeitet und, soweit dies zur Erreichung des vertraglichen Zwecks erforderlich ist, an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch die netmundo solutions gbr ein. Der Kunde ist berechtigt, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
4. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen der netmundo solutions gbr keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen oder verändern.
1. Die Laufzeit des Vertrages wird im Einzelnen, auf der Grundlage dieser Bedingungen, durch den geschlossenen Vertrag festgelegt.
2. Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Dabei wird die netmundo solutions gbr von ihren geltenden Lieferfristen ausgehen.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der netmundo solutions gbr liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, Servern, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat der Verwender auch bei verbindlich vereinbarten Leistungsfristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verwender, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Dauert eine erhebliche Behinderung, die von der netmundo solutions gbr zu vertreten ist, länger als zwei Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der dritten Woche angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung der Dienstleistung insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Leistungen vertraglich vereinbart sind, die Nutzung einzelner Leistungen unmöglich wird.
5. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass die netmundo solutions gbr eine vereinbarte oder verlängerte Lieferungs- und Leistungspflicht überschritten hat und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
1. Webhosting im Sinne dieser Vereinbarung umfasst alle Telekommunikationsdienstleistungen die zur dauerhaften Anbindung einer Site im Internet einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen dienen. Hierzu zählen insbesondere:
2. Der jeweilige Inhalt und Umfang der im Rahmen des Webhosting von netmundo solutions gbr zu erbringenden Leistungen bestimmt sich ausschließlich über eine individuelle Vereinbarung, der diese AGB zugrunde liegen.
1. Sämtliche im Wege des Webhosting bzw. bei der Erbringung von Mehrwertdiensten gewonnenen Daten werden von netmundo solutions gbr streng vertraulich behandelt.
2. netmundo solutions gbr erkennt an, dass dem Kunden ein ausschließliches Recht an solchen Informationen und Daten über Dritte (Kundendaten) zusteht, welche im Wege des Webhosting bzw. bei der Erbringung von Mehrwertdiensten für den Kunden gewonnen wurden. Die wirtschaftliche Verwertung der Kundendaten steht ausschließlich dem Kunden zu. Es ist netmundo solutions gbr untersagt, die Kundendaten für andere Zwecke als diejenigen zu verwenden, die mit dem Kunden vereinbart sind.
1. Grundsätzlich ist der Kunde nach § 8 dieser AGB zur Datensicherung verpflichtet.
2. Wenn und soweit die im Wege des Webhosting bzw. durch die Erbringung von Mehrwertdiensten durch netmundo solutions gbr gewonnenen Daten ausschließlich physikalisch bei der netmundo solutions gbr verbleiben und dem Kunden keine Vervielfältigung der Daten überlassen wurde, ist die netmundo solutions gbr wie nachstehend bestimmt, zur Datensicherung verpflichtet.
3. netmundo solutions gbr ist verpflichtet, Daten, die sie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach diesem Abschnitt erlangt, bzw. die ihr zum Zwecke der Erbringung solcher Dienstleistungen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, in regelmäßigen Abständen, zumindest aber einmal wöchentlich durch Herstellung einer extern (an einem anderen Ort als dem des Host) aufzubewahrenden Sicherungskopie oder andere geeignete, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, zu sichern.
Die Haftung von netmundo solutions gbr bei teilweisem oder vollständigem Verlust dieser Daten ist auf die Wiederherstellung des Datenbestandes zum Zeitpunkt der letzten Sicherungskopie bzw. dem der entsprechenden Sicherungsmaßnahme begrenzt. Im übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des § 8 dieser AGB.
netmundo solutions gbr wird grundsätzlich bemüht sein, für einen möglichst ununterbrochenen Zugang zur Website durch das Internet Sorge zu tragen.
Mit Hinblick auf regelmäßig und routinemäßig erforderliche Wartungsarbeiten garantiert eine Mindestverfügbarkeitszeit von 95% pro Monat im Jahresmittel.
Dessen ungeachtet übernimmt netmundo solutions gbr keinerlei Haftung für solche Zugangsunterbrechungen, die sich dem Einfluss von netmundo solutions gbr entziehen, wie etwa durch Unterbrechung der externen Stromzufuhr, dem Ausfall externer Provider über die netmundo solutions gbr mit dem Internet verbunden ist sowie durch Einfluss höherer Gewalt.
1. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche netmundo solutions gbr von ihm zur Erbringung von Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte, gleich welcher Art, im Einklang mit geltendem Recht stehen, insbesondere nicht gegen Wettbewerbs-, Urheber-, Kennzeichenrechte und/oder sonstige gewerbliche und privaten Schutzrechte wie auch Namens- und Firmenrechte Dritter verstoßen.
2. Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für die im Wege der Mehrwertdienste gewonnenen und in seinem Auftrag von der netmundo solutions gbr versendeten Dateninhalte.
3. Der Kunde erkennt an, die netmundo solutions gbr unwiderruflich und uneingeschränkt von jedweden Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung von zu deren Gunsten bestehender Rechtspositionen durch die in Abs. 1. und 2. genannten Tätigkeiten beruhen.
4. Die Haftungsfreistellung umfasst auch sämtliche Kosten, insbesondere auch Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Gebühren, die mit der Geltendmachung der in Absatz 1 genannten Rechte Dritter entstehen.
1. Die netmundo solutions gbr wird hinsichtlich der im Rahmen des Webhosting und damit verbundener Tätigkeiten gewonnenen und verarbeiteten Daten, auch und gerade solcher im Sinne der Datenschutzbestimmungen (TTDSG, BDSG), den Datenschutz beachten und die Daten im Einklang mit dem Datenschutz erheben und verarbeiten.
2. Der Kunde erkennt an, dass er gegenüber netmundo solutions gbr für die Rechtmäßigkeit solcher Datenerhebung und -Verarbeitung, die in seinem Auftrag erfolgt, allein verantwortlich ist. Der Kunde stellt insoweit die netmundo solutions gbr von Ansprüchen Dritter jeglicher Art frei, welche aus einer Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch die auftragsgemäße Datenerhebung und -Verarbeitung resultieren.
3. Die Haftungsfreistellung umfasst auch sämtliche Kosten, insbesondere auch Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Gebühren, die mit der Geltendmachung der in Absatz 1 genannten Rechte Dritter entstehen.
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen Vertragspartner über im Raume stehende Rechtsverletzungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen verpflichten sich die Parteien wechselseitig zur Erteilung aller für eine erfolgreiche Rechtswahrnehmung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
netmundo solutions gbr ist ungeachtet der sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten jederzeit berechtigt, ab Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung den Rechtsverstoß umgehend durch Sperrung der Information für den Zugang Dritter zu beseitigen.
1. Soweit Vertragsgegenstand die Überlassung von Software ist, bestimmt sich deren vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ausschließlich nach der dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Softwaredokumentation. Der Verwender behält sich vor, die Dokumentation in Print- oder sonstiger Form, z.B. in elektronischer Form als les- und druckbare Datei zur Verfügung zu stellen.
2. Die Vorschriften des dritten Abschnitts gelten in Ergänzung und Abänderung neben denen der übrigen Abschnitte. Sie gehen im Zweifel denen der übrigen Abschnitte vor.
1. Die erworbene Software darf auf jeder dem Kunden zur Verfügung stehenden Hardware eingesetzt werden. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software aus der bisher verwendeten Hardware ersatzlos löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
2. Möchte der Anwender die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, muss er, abhängig von Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung eine entsprechende Anzahl von entsprechenden Nutzerlizenzen erwerben.
3. In keinem Fall umfasst das eingeräumte Nutzungsrecht die Befugnis, die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit zu überlassen (Miete, Leasing, Leihe). Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Leistungen netzwerkfähiger Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich als Server oder auf sonstige Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
1. Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
2. Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen und mit dem der Programmdokumentation beiliegenden Herstelleraufkleber zu versehen.
3. Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Anwenders sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
4. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuches zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über den Lieferanten zu beziehen.
1. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind nicht zulässig.
2. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wurde. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Anwender die Beweislast.
3. Die entsprechenden Handlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Lieferanten stehen, wenn der Lieferant die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Lieferanten ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen.
4. Sofern die genannten Handlungen aus gewerblichen Gründen vorgenommen werden, sind sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen interoperablen Programms unerlässlich sind und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht wurden oder sonst wie zugänglich sind.
5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
1. Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Er ist verpflichtet, der Informationspflicht des § 33 Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzukommen.
2. Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Anwenders.
Der Anwender wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Pflichtverletzungen, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Lieferanten innerhalb weiterer 10 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Rüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Pflichtverletzungen beinhalten. Mündliche Rügen sind ausgeschlossen.
Gewährleistung und Haftung richten sich, soweit nicht bzw. in § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend bestimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anwender setzt dem Hersteller im Falle einer Pflichtverletzung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Ist dem Hersteller die Nacherfüllung nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Anwender vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen.
Der Anwender wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinweisen.
1. Der Anwender ist im Falle der Weiterveräußerung der Software verpflichtet, dem Hersteller den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen.
2. Der Anwender ist unabhängig vom Wert der überlassenen Software dazu verpflichtet, dem Lieferanten die Entfernung eines Kopierschutzes oder einer ähnlichen Schutzroutine aus dem Programmcode schriftlich anzuzeigen. Die für eine derartige erlaubte Programmänderung notwendige Störung der Programmnutzung muss der Anwender möglichst genau umschreiben. Die Umschreibungspflicht umfasst eine detaillierte Darstellung der aufgetretenen Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung.
Der Verwender ist berechtigt, zur Dokumentation des Inhalts des überlassenen Zeichensatzes der Software, einen sogenannten MD5 "Fingerabdruck" zum Zeitpunkt der Übergabe der Software zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Übergabe der Software den in Form eines Schlüsselcodes ausgewiesenen MD5 "Fingerabdruck" als für beide Parteien verbindliche Dokumentation zu bestätigen.
1. Erfüllungsort ist der Sitz der netmundo solutions gbr.
2. Gegenüber kaufmännischen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Gerichtstand Lünen als vereinbart.
Bei Verträgen mit ausländischer Beteiligung bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Grundlage ihrer Auslegung und Beurteilung. Es gilt das formelle und materielle deutsche Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Haager Kaufrechts und des UN-Kaufrechts.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 25. August 2004
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